Verein Krisen- und Trauerbegleitung Schweiz

Onlineseminare

7. Mai 2026
18.00 bis 19.30 Uhr Online

Trauer am Arbeitsplatz
Trauer gehört auch zum Arbeitsalltag. Verlust durch Tod, Krankheit oder Veränderungen im Unternehmen beeinflusst Mitarbeitende, bleibt jedoch oft unsichtbar und erzeugt Unsicherheit. Der Vortrag zeigt, wie Trauer Arbeit, Kommunikation und Teams prägt – und wie Führungskräfte und Unternehmen sensibel und unterstützend damit umgehen können.

Referentin: Dr. Anne Werner

Dr. Anne Werner begleitet Unternehmen und Organisationen sowie Einzel- und Privatpersonen in akuten Verlustsituationen und längerfristigen Veränderungsprozessen auf ihrem Weg zu einem bewussten und selbstwirksamen Umgang mit Krisen, Trauer und Wandel – insbesondere am Arbeitsplatz. Sie ist promovierte Sprachwissenschaftlerin, systemische Coach und Trauerbegleiterin (BVT), Trainerin und Familien- und Systemaufstellerin und arbeitet in ihrem Coaching- und Trauer-Atelier in Düsseldorf, vor Ort bei ihren Auftraggebenden und online.

Kosten:
CHF 40.00 Mitglieder
CHF 60.00 Nichtmitglieder

Anmeldung: info@krisenundtrauer.ch
Anmeldefrist: 27. April 2026

Dieses Seminar wird ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen durchgeführt.

Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des Vereins:

  • Anmeldung: Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin, die Kosten für das Onlineseminar zu bezahlen.
  • Durchführung: Über die Durchführung des Onlineseminars wird bis spätestens 10 Tage vor der Durchführung entschieden. Ansprüche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wegen einer allfälligen Absage des Onlineseminars, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. 
  • Kosten: Die Kosten für das Onlineseminar werden nach dessen Durchführung in Rechnung gestellt. Die Kosten sind innert 20 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. 
  • Abmeldung: Eine allfällige Abmeldung vom Onlineseminar hat schriftlich (per e-mail) zu erfolgen. Erfolgt die Abmeldung vor dem Ablauf der Anmeldefrist, ist kein Seminargeld geschuldet. Erfolgt die Abmeldung erst nach dem Ablauf der Anmeldefrist, ist das volle Seminargeld geschuldet.